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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

Design/ Geschmacksmuster, Designrecht, Designanmeldung, Designschutz, Designverletzung, Geschmacksmusterrecht, Designrecherche, Designschutz in Deutschland, Europa und international, Lizenzvertragsrecht, Designübertragung, M&A/ IP Due Diligence

Recherche

Recherche nach eingetragenen Designs

Eine Recherche verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre Mitbewerber. Sie erfahren ob es fremde Nutzer oder Inhaber gibt, die ein ähnliches oder identisches Geschmacksmuster rechtmäßig oder unzulässig nutzen. So können Sie herausfinden, ob dies Ihr Design behindern oder angreifen.

Sinnvoll ist eine Recherche bei:

  • zweidimensionalen “Mustern” (z.B. Stoffmuster)
  • dreidimensionalen Modellen (z.B Designs technischer Geräte, Designs von Verbrauchsgegenständen oder Verpackungen)

Schutzrechtsrecherche oder Benutzungsrecherche?

Entscheiden Sie sich dazu ein neues Design anzumelden, eignet sich eine Schutzrechtsrecherche. Verfügen Sie bereits über ein angemeldetes Design, ist eine Benutzungsrecherche sinnvoll.

Schutzrechtsrecherche für Ihr Design

Bevor Sie Ihr Geschmacksmuster geschäftlich nutzen oder anmelden, sollten Sie eine Schutzrechtsrecherche durchführen lassen. Die Recherche können die Designeroberer für Sie durchführen. Sie prüfen, ob Ihre Design bereits geschützt ist.

Nutzen Sie nämlich ein geschütztes Geschmacksmuster, so verletzen Sie fremde Schutzrechte. Das ist strafbar. Dieser Schutz gilt für eingetragene und angemeldete Geschmacksmuster.

Benutzungsrecherche für Geschmacksmusterinhaber

Sind Sie Besitzer eines eingetragenen Geschmacksmusters, so können Sie durch eine Benutzungsrecherche prüfen lassen, ob Fremde Ihre Rechte verletzen.

Je nach Einsatz ist eine nationale, europaweite oder internationale Recherche nach bestehenden Designrechten erforderlich.

Geschmacksmuster haben einen hohen ideellen und materiellen Wert. Beachtliche Umsatzeinbußen und Imageschäden können die Folgen von Designklau oder -missbrauch sein.

Wie weit geht eine Recherche?

Die Designeroberer bieten eine umfassende Recherchen an. Dennoch können z.B. sogenannte nicht-eingetragene EU-Designs faktisch nicht abschliessend recherchiert werden. Auch sonst unregistrierte Rechte, wie Urheberrechte werden nicht erfasst. Allerdings dient die Geschmacksmusterrecherche (Designrecherche) einer sehr erheblichen Risikoverringerung.

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