Durch die europäische Designanmeldung erhalten Sie Schutz in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Der Schutz kann durch einen Antrag beim Harmonisierungsamt noch über das Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten hinaus erweitert werden. Und zwar auf die Unterzeichnerstaaten des Haager Abkommens.
Dieses Geschmacksmuster können Sie nur für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft erwerben. Es kann nur vollständig übertragen, für verfallen oder nichtig erklärt werden. Anders ist es bei einer Lizenz. Diese kann auch für einzelne Staaten oder Regionen der Europäischen Union erteilt werden.
Wie kann ich Europa erobern?
Die Designeroberer melden Ihr Geschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien an. Die Anmeldung erfolgt über die Designeroberer als Vertreter. Sie sind der Geschmacksmusterinhaber. Mit der Anmeldung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum Geschmacksmusterschutz.